Website-Icon KFZ Gutachter Berlin – Unfallgutachten/Schadengutachten

Kaskoschaden

Ein Vergleich zwischen einem Kaskoschadenfall und einem Haftpflichtschadenfall aus Sicht der Haftung durch die Versicherung bietet eine klare Darstellung der Unterschiede in der Schadensregulierung.

Kaskoschadenfall:

Definition:

Ein Kaskoschaden bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch verschiedene Ereignisse verursacht werden, unabhängig davon, ob der Fahrer schuldhaft gehandelt hat oder nicht.

Deckung:

Haftung:

Anspruchsberechtigte:

Schadensregulierung:

Beispiele für typische Kaskoschäden:

Haftpflichtschadenfall:

Definition:

Ein Haftpflichtschaden bezieht sich auf Schäden, die man anderen Personen, deren Fahrzeugen oder deren Eigentum zufügt. Diese Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt.

Deckung:

Haftung:

Anspruchsberechtigte:

Schadensregulierung:

Beispiele für typische Haftpflichtschäden:

Fazit:

  1. Deckung:
    • Kaskoschaden: Deckt eigene Fahrzeugschäden ab.
    • Haftpflichtschaden: Deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden.
  2. Haftung:
    • Kaskoschaden: Eigene Versicherung übernimmt die Kosten.
    • Haftpflichtschaden: Versicherung des Verursachers übernimmt die Kosten.
  3. Anspruchsberechtigte:
    • Kaskoschaden: Versicherungsnehmer selbst.
    • Haftpflichtschaden: Geschädigte Dritte.
  4. Kosten:
    • Kaskoschaden: Selbstbehalt kann anfallen, Prämien können steigen.
    • Haftpflichtschaden: Keine direkten Kosten für den Verursacher, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Prämien können steigen.
  5. Schadensregulierung:
    • Kaskoschaden: Direkte Abwicklung mit der eigenen Versicherung.
    • Haftpflichtschaden: Abwicklung über die Versicherung des Verursachers.

Zusammenfassung

Durch diesen Vergleich wird deutlich, dass die Kaskoversicherung hauptsächlich für die Absicherung des eigenen Fahrzeugs und die Haftpflichtversicherung für die Absicherung gegen Ansprüche Dritter konzipiert ist. Damit sind die verschiedenen Aspekte und Verantwortlichkeiten bei einem Unfall besser zu verstehen.

Ein Kfz- Kaskoschaden wird nicht dem Kfz- Haftpflichtschaden gleichgestellt. Hierbei gelten alleine die AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) diese können sie ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

Die wichtigen Hinweise zum Kaskoschaden ….

 ErsatzteilkostenIn der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.

Rest- und Altteile

Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.

Frachtkosten

Werden nur einmalig verrechnet

Mietwagen
Werden in der Regel nicht anerkannt

Sachverständigenhonorar
Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.

Zulassungskosten
Wird von der Versicherung nicht übernommen

Die mobile Version verlassen