Ein Vergleich zwischen einem Kaskoschadenfall und einem Haftpflichtschadenfall aus Sicht der Haftung durch die Versicherung bietet eine klare Darstellung der Unterschiede in der Schadensregulierung.
Kaskoschadenfall:
Definition:
Ein Kaskoschaden bezieht sich auf Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch verschiedene Ereignisse verursacht werden, unabhängig davon, ob der Fahrer schuldhaft gehandelt hat oder nicht.
Deckung:
- Teilkasko: Deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle, Sturm, Hagel und Überschwemmung ab.
- Vollkasko: Deckt zusätzlich zu den Teilkaskoleistungen auch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus ab.
Haftung:
- Die Kaskoversicherung haftet für die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des eigenen Fahrzeugs.
- Ein Selbstbehalt (Eigenanteil) kann anfallen, der im Versicherungsvertrag festgelegt ist.
- Die eigene Versicherung übernimmt die Schadensregulierung.
Anspruchsberechtigte:
- Der Versicherungsnehmer (Fahrzeughalter) ist anspruchsberechtigt.
Schadensregulierung:
- Der Schaden muss der eigenen Versicherung gemeldet werden.
- Ein Gutachter kann den Schaden bewerten.
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert werden abzüglich des Selbstbehalts erstattet.
- Die Regulierung erfolgt direkt durch die eigene Versicherung.
Beispiele für typische Kaskoschäden:
- Ein selbstverschuldeter Unfall gegen einen Baum.
- Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack.
- Glasbruch durch einen Steinschlag.
Haftpflichtschadenfall:
Definition:
Ein Haftpflichtschaden bezieht sich auf Schäden, die man anderen Personen, deren Fahrzeugen oder deren Eigentum zufügt. Diese Schäden werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt.
Deckung:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden, die Dritten durch den Betrieb des eigenen Fahrzeugs entstehen.
Haftung:
- Die Haftpflichtversicherung des Verursachers haftet für die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert des fremden Fahrzeugs sowie für Personenschäden und andere Sachschäden.
- Der Geschädigte hat Anspruch auf vollständige Entschädigung für den entstandenen Schaden.
- Der Verursacher haftet nicht persönlich (außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
Anspruchsberechtigte:
- Der Geschädigte (die Person, deren Fahrzeug oder Eigentum beschädigt wurde) ist anspruchsberechtigt.
Schadensregulierung:
- Der Schaden muss der Versicherung des Verursachers gemeldet werden.
- Ein Gutachter kann den Schaden bewerten.
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert sowie weitere Kosten wie Mietwagen oder Nutzungsausfall werden erstattet.
- Die Regulierung erfolgt durch die Versicherung des Verursachers.
Beispiele für typische Haftpflichtschäden:
- Auffahrunfall, bei dem das Fahrzeug eines anderen beschädigt wird.
- Beschädigung eines geparkten Fahrzeugs beim Ausparken.
- Verletzung eines Fußgängers durch den Fahrzeugführer.
Fazit:
- Deckung:
- Kaskoschaden: Deckt eigene Fahrzeugschäden ab.
- Haftpflichtschaden: Deckt Schäden ab, die Dritten zugefügt werden.
- Haftung:
- Kaskoschaden: Eigene Versicherung übernimmt die Kosten.
- Haftpflichtschaden: Versicherung des Verursachers übernimmt die Kosten.
- Anspruchsberechtigte:
- Kaskoschaden: Versicherungsnehmer selbst.
- Haftpflichtschaden: Geschädigte Dritte.
- Kosten:
- Kaskoschaden: Selbstbehalt kann anfallen, Prämien können steigen.
- Haftpflichtschaden: Keine direkten Kosten für den Verursacher, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Prämien können steigen.
- Schadensregulierung:
- Kaskoschaden: Direkte Abwicklung mit der eigenen Versicherung.
- Haftpflichtschaden: Abwicklung über die Versicherung des Verursachers.
Zusammenfassung
Durch diesen Vergleich wird deutlich, dass die Kaskoversicherung hauptsächlich für die Absicherung des eigenen Fahrzeugs und die Haftpflichtversicherung für die Absicherung gegen Ansprüche Dritter konzipiert ist. Damit sind die verschiedenen Aspekte und Verantwortlichkeiten bei einem Unfall besser zu verstehen.
Ein Kfz- Kaskoschaden wird nicht dem Kfz- Haftpflichtschaden gleichgestellt. Hierbei gelten alleine die AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) diese können sie ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Die wichtigen Hinweise zum Kaskoschaden ….
ErsatzteilkostenIn der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.
Rest- und Altteile
Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.
Frachtkosten
Werden nur einmalig verrechnet
Mietwagen
Werden in der Regel nicht anerkannt
Sachverständigenhonorar
Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.
Zulassungskosten
Wird von der Versicherung nicht übernommen